Die Kosten von Heilpraktikerleistungen werden von fast allen privaten Versicherungen (je nach aufgeführter Leistung) und Zusatzversicherungen übernommen.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Von den privaten Krankenkassen werden nicht immer alle Leistungen in voller Höhe übernommen. Für eine Erstattung des vollen Rechungsbetrages kann ich nicht garantieren.
Dies betrifft auf physiotherapeutische Leistungen auf Privatrezept.